Forstbetriebsgemeinschaft St. Märgen

Holzmarkt

Leitidee Checkliste Geschäftsbedingungen

"Faires Geld für faires Holz"

Leitidee

Wie schon das tapfere Schneiderlein Sieben auf einen Streich schlug, so bringt auch die Holznutzung dem Waldbesitzer sieben positive Effekte :
  • Einkommensverbesserung
  • Aufwertung des Waldbestandes
  • Daseinsvorsorge für künftige Generationen
  • Landschaftsgestaltung und Aufwertung der Erholungslandschaft durch attraktiven Waldbau
  • Positionierung als Marktpartner in einer starken Gemeinschaft (FBG)
  • Erzielung höherer Preise durch gemeldeten (planbaren) Einschlag auf Vorverträge
  • Liefermöglichkeit auch in Krisenzeiten
  • Marktanforderungen
Um diese Effekte optimal zu erzielen ist es zwingend, die folgend aufgeführten Anforderungen unserer Marktpartner aus dem Bereich der Holzindustrie zu erfüllen :
  • Qualitätssicherung durch kurze Zeitspanne zwischen Einschlag und Anlieferung
  • Verlässlichkeit durch kontinuierliche Belieferung
  • Gediegenheit durch ehrliche (offene) und kundenorientierte Sortierung

Checkliste

Vor dem Hieb

  • Kontaktgespräch Förster / Webseite Holzmarkt oder
  • Zeitplanung Einschlagsmenge, Lieferzeitpunkt
  • Kriterien Zertifizierung PEFC bekannt? - Merkblatt am FBZ, www.pefc.de - Waldbau-Standards
  • Helfer
  • Unternehmer (Rücken, Hauen, Vollernter)
  • Angebote einholen
  • Vertrag abschließen - Unterstützung Forstamt
  • Witterungsrisiko (einschneien, Frühjahrskäferflug etc.)
  • Abstimmung der Sortimente im Wald / Holzanweisen / Erschließung / gefährderte Leitungen
  • Mindestmenge ? Abstimmung mit Nachbarn oder Sammelplatz oder Brenn/Häckselholz
  • Aushaltung
  • Sortierung
  • Lagerung ; genug Polterplatz oder Teilabfuhr notwendig? “Abfuhrweg ganzjährig befahrbar”
  • Vermessung
  • Entrindung ; Entrindungsmaschine — wer organisiert?
  • Abfuhr sichergestellt oder muß Weg noch gerichtet werden?
  • Vorbeugen Käfer-oder Pilzbefall / Austrocknung Förster / Forstamt
  • Werkzeug / Maschinen / Messgeschirr o.k?
  • Sprit, Öl
  • Sicherheitsausrüstung vollständig und o.k?
  • Was mache ich im Notfall, Rettungskette?
  • Funkkontakt mit Handy?
  • Hieb absperren (Wald- und Wanderwege)
  • Verkehrssicherung notwendig ? (öffentl.Straßen) Förster / Forstamt
  • Naturschutz / Biotope / Schutzwald; kann ich etwas fördern — muß ich etwas beachten?
  • ebenso Denkmalschutz, Landschaftsgestaltung, Aussichtspunkte etc.
  • Zertifizierungsrichtlinien?

Während Hieb

  • BetreuungsserviceForstamt nutzen
  • Zusätzliche Sortimente wie oben oder Absprache Förster
  • Zeitprobleme? Hieb abschließen , Holzaufnahme, Absprache Förster
  • Unternehmereinsatz: engen Kontakt halten (etl. Förster) : Überwachung und Kontrolle
  • Sicherungspflicht (Absperrungen, Hänger etc.) laufend prüfen

Nach Hieb

  • Holzaufnahme
  • Wegunterhaltung (Dohlen, Gräben, Lichtraumprofil)
  • Abfuhrkontrolle, zusammen mit Förster. Etl. Notizen machen
  • Schlagpflege
  • Schneeräumen
  • Material- und Maschinenschäden richten

Geschäftsbedingungen

zum Holzverkauf über die Forstbetriebsgemeinschaften St. Märgen mit Unterstützung des Forstbezirks Kirchzarten

  • Das Forstamt informiert die Waldbesitzer zeitnah über verkaufsfähige Holzsortimente. Dies erfolgt über die Website www.fbg-st-maergen.de, per Fax oder über den zuständigen Revierleiter.
  • Die Waldbesitzer melden die gewünschten Sortimente mit Mengen beim zuständigen Revierleiter an.
  • Der Hiebsbeginn muss beim zuständigen Revierleiter angezeigt werden - insbesondere wenn zwischen der Meldung und dem Hiebsbeginn lange Zeit verstrichen ist, oder ausnahmsweise gar keine Meldung erfolgt ist.
  • Bei fehlender Meldung des Hiebsbeginns besteht kein Anspruch des Holzverkaufs über das Forstamt / FBG.
  • Nach Hiebsende erfolgt die Holzaufnahme durch den Revierleiter. Der Waldbesitzer gibt dem Forstamt den mündlichen Auftrag, sein Holz zu verkaufen. Dies wird vom Revierleiter auf der Holzliste oder dem Lieferschein vermerkt.
  • Bei entsprechendem Vermerk auf Holzliste bzw. Lieferschein wird das Holz bestmöglichst vom Forstamt ohne weitere Rücksprache mit dem Waldbesitzer verkauft.
  • Nach dem Verkauf erhält der Waldbesitzer zeitnah alle Verkaufsunterlagen zugeschickt und den Holzerlös auf sein Konto überwiesen.
  • Wenn Holz nicht rechtzeitig abgefahren werden kann, bleibt es dem Forstamt unbenommen, Holz auf Nasslager einzuweisen. Die Kosten hierfür trägt solidarisch die Forstbetriebsgemeinschaft. Der Holzerlös geht dadurch allerdings entsprechend später beim Waldbesitzer ein.
  • Kleinstmengen, welche die in den Sortimenten beschriebenen Mindestmengen unterschreiten, sind selbständig auf die bekannten Sammelplätze zu bringen. Erst dort erfolgt die Holzaufnahme durch den Revierleiter.

St. Märgen
FBG St. Märgen
Goethestraße 7
79822 Titisee- Neustadt
Tel.: 0761 / 2187 5188